§1 Regelwerk für Fraktionen 

 

 

§1.1 UnRP – Unangemessenes Roleplay

Unangemessenes Roleplay (UnRP) bezieht sich auf Verhaltensweisen, die für eine Fraktion unangemessen sind. Beispielsweise muss sich eine Mafia fraktionsspezifisch verhalten und darf sich nicht in einem untypischen oder respektlosen Weise äußern, wie etwa durch das Anspucken von Personen. Auch wenn Jobanzeigen wie „Test“ oder leere Einträge veröffentlicht werden, zählen diese als UnRP. Bei Verstößen gegen diese Regel wird ein Gespräch mit der betreffenden Fraktion geführt und es wird eine Verwarnung wegen UnRP ausgesprochen.

 

 

§1.2 Fraktionswechsel und -sperre

  • Ein Spieler, der eine Fraktion verlässt, muss eine Wartezeit von 3 Tagen einhalten, bevor er in eine neue Fraktion wechseln kann.

  • Die Aufhebung einer Fraktionssperre darf ausschließlich durch die Fraktionsverwaltung oder das High-Team erfolgen. Dafür muss ein begründeter RP-Zusammenhang vorliegen, wie etwa eine Versetzung in eine andere legale Fraktion, die im Rollenspiel dargestellt wird.

 

 

§1.3 Fraktionsverwarnungen

Wenn mehrere Mitglieder einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt sind, wird die gesamte Fraktion mit einer Verwarnung belegt. Bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.

 

 

§1.4 Fraktionsverwaltung

  • Konflikte innerhalb einer Fraktion sollten in erster Linie intern geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung und höhere Instanzen werden erst aktiv, wenn die Fraktionen keinen Konsens finden oder sich regelwidrig verhalten.

  • Um eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einzureichen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die betreffende RP-Situation muss seit mindestens 10 Minuten abgeschlossen sein.

  • Es müssen Videobeweise vorliegen, die sowohl Bild als auch Ton der RP-Situation dokumentieren.

  • Erfüllen Sie diese Anforderungen, begeben Sie sich in den Fraktions Warteraum und markieren Sie Ihre Fraktion mit @(Fraktionsname).

 

§2 Regelwerk für Legale Fraktionen und ihre Operationen

 

 

Legale Fraktionen:

Staatsbehörden:

  • Los Santos Police Department (LSPD)

  • Los Santos Medical Department (LSMD)

  • United States Army

  • Department of Justice (Justiz)

 

 

Unternehmen:

  • Bennys (Mechaniker)

 

 

§2.1 Staatsfraktionen

  1. Die folgenden Sonderregeln sind zu beachten:

  2. Pro Einsatz ist für jede Einheit maximal ein Helikopter im Einsatz erlaubt (ausgenommen das Medical Department).

  3. Für die Durchsuchung von Fahrzeugen oder Personen ist ein triftiger Grund erforderlich.

  4. Der Einsatz von Privatfahrzeugen ist ausschließlich den Spezialeinheiten des PD und FIB gestattet. Diese Fahrzeuge dienen nur verdeckten Ermittlungen.

  5. Staatsfahrzeuge dürfen nicht optisch verändert werden; Leistungstuning ist jedoch erlaubt.

  6. Die Höchststrafe für Häftlinge darf 120 Haftseinheiten nicht überschreiten.

  7. Aus gepanzerten Fahrzeugen darf unter keinen Umständen geschossen werden.

  8. Ein Staatsbeamter darf nur die Waffen mit sich führen, die er auch erwerben kann.

  9. Die Weitergabe des EmergencyOS-Logins ist strengstens untersagt.

  10. Es ist untersagt außerhalb eines Spezialeinsatzes Schusssichere Helme zu tragen.

  11. Schusssichere Helme dürfen nur vom SWAT oder FIB getragen werden.

 

  • Eure Waffen dienen ausschließlich der Eigenverteidigung! Nutzt bei Tätern ohne Waffen eure Dienstfahrzeuge und Taser – eine Verfolgungsjagd kann ebenso spannend sein. Verstöße gegen diese Regel können zu UnRP oder Gambo führen.

 

 

§2.2 Korruption in Staatsfraktionen

  • Korruption im Bereich von Informationen ist in Staatsfraktionen gestattet. Diese dürfen Informationen über Razzien und Ähnliches an illegale Fraktionen weitergeben. Chiefs und Beamte mit Firmenmanagement sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen nicht korrupt sein.

  • Bei handfesten Beweisen, die Korruption nachweisen, kann der betroffene Beamte sofort aus dem Dienst entfernt werden.

  • Korruption im Umgang mit Waffen oder ähnlichen Mitteln, um sich wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen, ist strengstens verboten. Dies umfasst die Weitergabe von Waffen (auch ohne Gegenleistung, außer bei Überfällen), das Herausnehmen von Waffen oder Gegenständen aus der Asservatenkammer, das Tragen von Waffen im Außendienst sowie den Besitz illegaler Waffen.

  • Das Einlagern illegaler Gegenstände (wie Schwarzgeld und Waffen) aus Donator-Artikeln (Cases) ist ebenfalls untersagt und wird mit einem permanenten Bann geahndet. Schwarzgeld darf in Ausnahmefällen sofort gewaschen werden.

 

 

§2.3 Razzien & Terrorstatus

  • Eine Razzia darf einmal pro Restart auf jeder illegalen Route durchgeführt werden. Staatsbeamte dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen “abcampen”, um diese Regelung zu umgehen. Eine Razzia auf einer Route darf nur von einer Führungsposition (Zugriff zum Bossmenü) angeordnet werden.

  • Razzien im Anwesen einer Badfraktion müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden und sind nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Die Fraktionsverwaltung entscheidet, ob die Beweislage ausreicht.

  • Bei einer Razzia dürfen 10-30% des Bestandes (nur illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen) beschlagnahmt werden.

  • Ein Terrorstatus wird ausgerufen, wenn eine Fraktion nach einer Razzia wenig Reue zeigt und ihr Verhalten fortsetzt. Ein Terrorstatus bleibt bestehen, bis er wieder aufgehoben wird.

Besondere Regelungen bei Terrorstatus:

  1. Mitglieder einer Terrororganisation können jederzeit und überall ohne besonderen Grund einer Personenkontrolle unterzogen werden.

  2. Für Mitglieder einer Terrororganisation besteht jederzeit ein Haftbefehl. Nach erfolgreicher Inhaftierung und Freilassung der Zielperson wird ein Zeitfenster von 10 Minuten festgelegt, in dem der Terrorist entkommen kann.

  3. Bei Überfällen, Raubüberfällen und Geiselnahmen wird nicht mit Terrororganisationen verhandelt.

  4. Eine Schussankündigung muss dennoch jederzeit erfolgen.

Der Terrorstatus wird spätestens nach 14 Tagen durch die Fraktionsverwaltung überprüft und das weitere Vorgehen besprochen.

 

 

§2.4 Stürmung eines Anwesens

Sollte während einer Verfolgungsjagd eine Person in ein Anwesen flüchten, dürfen Beamte das Anwesen für maximal 10 Minuten betreten. Erscheint die Situation aussichtslos, müssen sich die Beamten zurückziehen oder einen Razziantrag stellen.

 

 

§2.5 LSMD

Medics dürfen nicht an RP-Situationen teilnehmen, in denen aktiv geschossen wird oder das Leben gefährdet ist, und sie dürfen keine Personen wiederbeleben. Einsatz-Medics sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

§3 Vorschriften für Illegale Fraktionen 

 

§3.1 Illegale Fraktionen

Illegale Fraktionen sind solche, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ihre Mitgliederzahl ist auf maximal 20 begrenzt, wobei nur 15 Personen gleichzeitig operativ sein dürfen. Verstöße gegen diese Regel werden durch eine Verwarnung geahndet. Als illegale Fraktionen gelten alle Gruppierungen, die nicht im Dienste des Staates stehen.

Besondere Regeln:

  1. Es darf stets nur ein Helikopter gleichzeitig abgestellt sein.

  2. Auf dem eigenen Grundstück ist das Schießen ohne vorherige Ankündigung erlaubt.

  3. Ab einer Gruppengröße von mehr als 5 Personen müssen Fraktionsfahrzeuge verwendet werden (außer bei Notfällen der Fraktionsmitglieder).

 

 

§3.2 Waffenkammer & Fraktionsbestand

Der gesamte Waffenbestand einer Fraktion muss in der Waffenkammer aufbewahrt werden. Die Lagerung im Privatbesitz ist untersagt, selbst im Falle einer Fraktionsauflösung.

Besondere Regeln:

  1. Das leere Räumen der Waffenkammer ohne Absprache mit dem Fraktionsleiter ist strikt verboten.

  2. Es darf nicht verlangt werden, Waffen aus der Fraktionskammer zu entfernen.

  3. Bei Vorabinformationen über Razzien oder ähnliche Ereignisse ist es nicht gestattet, Waffen in Kofferräumen oder anderen Orten zu verstecken.

  4. Waffen dürfen nicht in den Privatbesitz überführt werden, um Regelungen zu umgehen.

  5. Waffen gelten nur dann als Privatbesitz, wenn sie vor dem Beitritt zur Fraktion erworben wurden.

 

 

§3.3 Aufbauschutz

Illegale Fraktionen können einen Aufbauschutz von 3 Tagen beantragen. In dieser Zeit dürfen sie nicht zu Handlungen provoziert werden. Der Aufbauschutz muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt und genehmigt werden.

 

§3.4 Routen

  1. Eine Familie oder Gang darf maximal eine Route beanspruchen.

  2. Die Routen für Weed ist ausschließlich für Gangs bestimmt.

  3. Die Routen für Kokain und Waffenroute sind nur für Mafien zugänglich.

  4. Routen für LSD, Meth und Heroin können von allen Fraktionen eingenommen werden.

  5. Der Schwarzmarkt kann von jeder Fraktion kontrolliert werden.

 

 

Fraktionen, die eine Route beanspruchen, sind verpflichtet, diese zu überwachen und zu verteidigen. Um eine Route zu übernehmen, muss im Best-of-Three-Wettkampf gegen die aktuelle Fraktion gewonnen werden. Nach der Übernahme gilt eine Waffenruhe von 1 Woche zwischen den beteiligten Parteien. Während des Best-of-Three darf keine andere Partei eingreifen.

 

 

§3.5 Konflikte

Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten möglichst gewaltfrei gelöst werden. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, muss dieser gut begründet sein. Kleine Beleidigungen oder Autounfälle rechtfertigen keinen Konflikt. Zieht sich eine Fraktion während eines Gefechts zurück, gilt dieses als verloren. Während eines Konflikts (z.B. bei einem Routenkampf) ist es einer Fraktion nicht erlaubt, neue Mitglieder einzustellen. Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt ein Waffenstillstand von 3 Stunden, um eine mögliche Klärung des Streits durch Verhandlungen zu ermöglichen.

 

 

§3.6 Base-Raid & Interieur-Kämpfe

Eine Stürmung (Base-Raid) ist nur einmal pro Tag zulässig und muss auf einem triftigen Grund basieren (allgemeine Gründe wie „Ihr habt einen unserer Männer ausgeschaltet“ sind nicht ausreichend). Vor einem Angriff müssen die Parteien versucht haben, eine Lösung zu finden. Wenn keine Einigung erzielt wird, dürfen die Fraktionen einander stürmen. Während eines Angriffs auf ein Anwesen sollte ein unfairer Vorteil durch Barrikadierung im Inneren vermieden werden. Wenn Mitglieder der eigenen Fraktion gefangen sind und keine Fluchtmöglichkeiten bestehen, sollte man sich ergeben.

 

 

§3.7 Forderungen

Forderungen an eine Fraktion dürfen nur gestellt werden, wenn ein Großteil der gegnerischen Fraktion anwesend ist. Die Forderungen sollten möglichst human und realistisch gehalten werden, um Kämpfe zu vermeiden und nicht der persönlichen Bereicherung dienen. Eine Fraktion hat nach der Forderung einen bestimmten Termin, um zu entscheiden, ob sie zahlen oder zurückstürmen möchte. Die Entscheidung muss vor Ablauf der Frist erfolgen. Während dieser Zeit dürfen keine Konflikte stattfinden. Bei einem gewonnenen Kampf darf die Forderung nicht erhöht werden und muss von der Gegenpartei erfüllt werden. Ein Kampf gilt als gewonnen, wenn 2 der maximal 3 angesetzten Kämpfe gewonnen werden.

 

 

§3.8 Gefechte

Sollte eine Fraktion dreimal in einem Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verlieren (ab etwa 10 Personen pro Seite, oder ähnliche Konstellationen zählen), muss sie sich geschlagen geben und sich eine Woche von der Gewinnerpartei fernhalten.

 

 

§3.9 Kriege

Kriege müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden. Unterlassene Anmeldung führt zu einer Verwarnung für beide Fraktionen. Fraktionen, die einen Krieg führen, müssen einen Kriegsvertrag haben, der Kriegszeiten, Kriegszonen, Drive-By-Regelungen und KOS-Zonen festlegt. Wird bei einer Forderung nicht gezahlt und die zurückstürmende Partei gewinnt, kann ein Kriegsvertrag von der siegreichen Partei verschickt werden. Nach dem Krieg müssen beide Parteien mindestens 7 Tage konfliktfrei bleiben. Ab Kriegsbeginn wird die Fraktionskammer eingefroren, und nur der Bestand, der zu Beginn des Krieges vorhanden war, darf verwendet werden. Während des Krieges dürfen nur Items der gegnerischen Partei eingelagert werden.

 

 

§3.10 Bündnisse

Ein Bündnis zwischen zwei Fraktionen muss vorab beim Support angemeldet werden. Ein Bündnis zwischen einer Gang und einer Mafia ist nicht gestattet. Die Anfrage muss einen legitimen RP-Hintergrund haben, um genehmigt zu werden. Nach Genehmigung des Bündnisses müssen beide Parteien bei gemeinsamer Aktion einheitlich auftreten.

 

 

§3.11 Fraktionskleidung

Die Fraktionskleidung muss einheitlich und vorgegeben sein. Das Tragen von anderer Kleidung, die nicht dem Fraktionskonzept entspricht, wird mit einer Verwarnung geahndet, ausgenommen hiervon ist die Führungsriege.

 

 

§4 Richtlinien für Blood-Outs und die Ausführung von Hinrichtungen

 

§4.1 Blood-Out

  • Wenn jemand einer illegalen Fraktion beitritt, die einem anderen Spieler einen Blood-In gewährt hat, kann diese Fraktion ebenfalls einen Blood-Out gegen die betreffende Person aussprechen. Der Blood-Out bedarf nicht der Zustimmung der betroffenen Person. Jeder, der einer illegalen Fraktion beitritt, akzeptiert diese Regelung. Die Fraktion hat die Wahl, zwischen einem normalen und einem harten Blood-Out zu unterscheiden.

  • Nach einem Blood-Out verliert die betroffene Person alle Erinnerungen an jegliche Interaktionen und Ereignisse im Zusammenhang mit der betreffenden Fraktion. Weitere RP-Aktionen gegen diese Fraktion sind untersagt. Aussagen wie „Jemand hat mir erzählt“ oder „Ich fand einen Zettel in meiner Tasche“ gelten nicht als gültige Ausreden.

  • Ein Blood-Out gilt als vollständig abgeschlossen, sobald die betroffene Person neu eingeloggt ist. Zudem muss die Person vorab darüber informiert werden, dass sie sich im Blood-Out befindet.

  • Bei einem harten Blood-Out erhält die Person eine neue Identität und verliert alles, außer ihren Fahrzeugen.

 

 

§4.2 Unbefugtes Farmen auf illegalen Routen

  • Sollte eine Person als Zivilist dreimal auf einer illegalen Route erwischt werden, ist eine Hinrichtung in Form eines harten Blood-Outs zulässig.

  • Die ausführende Fraktion muss nachweisen, dass die betroffene Person tatsächlich dreimal auf dieser Route gesichtet wurde.

  • Einwände wie „Die hatten meinen Namen/Ausweis gar nicht“ sind keine gültigen Ausreden, um diese Regel zu umgehen.

 

 

§4.3 Antrag auf Hinrichtung von In-Game-Charakteren

  • Eine Hinrichtung muss beim Server-Team beantragt werden. Erst nach Genehmigung darf die betreffende Person im RP verfolgt, hingerichtet oder anderweitig behandelt werden. Die hingerichtete Person muss dem Antrag zustimmen. Wird diese Regel missachtet, ist die Hinrichtung ungültig.

  • Der Anlass für eine Hinrichtung muss gerechtfertigt sein. Es sind alle anderen Lösungsansätze zu prüfen, bevor eine Hinrichtung in Betracht gezogen wird.

 

 

§4.4 Genehmigung für Hinrichtungen

Die Genehmigung für eine Hinrichtung muss beim Server-Team eingeholt werden. Erst mit der Genehmigung darf die betreffende Person im RP verfolgt, hingerichtet oder anderweitig behandelt werden. Auch hier ist die Zustimmung der betroffenen Person zum Antrag erforderlich. Wird gegen diese Regel verstoßen, ist die Hinrichtung ungültig.

 

 

§4.5 Grund für Hinrichtung

Der Grund für eine Hinrichtung muss stichhaltig und nachvollziehbar sein. Es müssen alle anderen möglichen Lösungen geprüft werden, bevor zu einer Hinrichtung gegriffen wird.